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Alle Produkte und Anlagen die Sie als Kunde bei uns erwerben können finden Sie hier. Dabei erhalten sie ein kleinen Einblick und Infos zum passenden Produkt.

Photovoltaik


PHOTOVOLTAIK FÜR ZUHAUSE

Speichern oder Einspeisen?

Die Sonne als Quelle für den Strom zuhause. Produzieren und speichern Sie den Strom dort, wo er auch konsumiert wird. Auch die Volleinspeisung ins öffentliche Netz für alle, ist eine Chance für die Umwelt. Was genau für Sie am besten ist und wie sich die Wirtschaftlichkeit dabei verändert, analysieren wir gerne für Sie. Dabei prüfen wir die lokalen und bundesweiten Fördermittel und erläutern Ihnen die aktuelle Lage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

UNABHÄNGIGKEITS- BERECHNUNG

90% Autarkiegrad ist Ihr Ziel?

Checkliste-PV-Anlagen

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Welchen Beitrag leisten PV-Anlagen und Speicher zur Stromversorgung von Eigenheimen?

Mit einer Unabhängigkeitsberechnung können Sie den sog. Autarkiegrad und den Eigenverbrauchsanteil abschätzen. Folgender Faktoren sind dabei relevant:

  • Ihr jährlicher Stromverbrauch
  • Photovoltaikleistung der geplanten PV-Anlage
  • Nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers

PHOTOVOLTAIK FÜR GEWERBE

Was ist wirtschaftlich?

Sie wollen als Unternehmen die Energiewende mit vorantreiben? Auch hier stellt sich die Frage nach der Wahl zur Volleinspeisung oder doch lieber zur Eigenverbrauch Überschussanlage? Oder vielleicht sogar beide Optionen, in einer Investition vereinen. Im Feld der Projektierung hängt es immer sehr stark vom Unternehmen selbst ab, welches der richtige Weg ist. Faktoren wie Verbrauch, mögliche Flächen für die PV-Anlage und zukünftige energetische Entwicklungen des Unternehmens sind entscheidende Treiber bei der wirtschaftlichen Betrachtung. Auch hier sind die sich stetig, ändernden Entwicklungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in die Entscheidung mit einzubeziehen.

  • Steigerung der Rendite durch kosten Reduktion
  • Steigerung der Unabhängigkeit (Strompreissteigerungen, Sicherheit bei Netzausfällen)
  • Positives Corporate Image (Corporate Behavior und Corporate Communication) – Nachhaltigkeitssignal
  • Langfristige Investition (Leitungsgarantie der Modul-Hersteller ca. 25 Jahre)

WETTBEWERBS- FÄHIGKEIT

X-fache Verbesserung:

Checkliste-PV-Anlagen

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PV-Anlage Abschreibung für Unternehmen:

Investitionsabzug (1-3 Jahre vor Anschaffung und max. bis 40%, voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgutes)

Lineare Abschreibung (Umlegung Anschaffungspreis eines Wirtschaftsguts auf seine Nutzungsdauer. Nach der Afa (Absetzung für Abnutzung) beträgt die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage 20 Jahre àh. pro Jahr 1/20 des Kaufpreises absetzbar)

Sonderabschreibung (20% der Kaufsumme eines beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgutes können von KMUs sofort oder bis vier Jahre nach der Anschaffung als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Die Verteilung der 20% kann dabei frei gewählt werden.) Wichtig Sonderabschreibungen sind an Bedingungen geknüpft.

Balkonkraftwerk


Ihre PV-Anlage auf dem Balkon

Sehr flexibel und einfach zu montieren

Seit dem Solarpaket I im Mai 2024 hat sich die Rechtslage grundlegend geändert: Balkonkraftwerke sind nun mit einer Modulleistung von bis zu 2.000 Watt (2 kWp) erlaubt.

Die tatsächliche Einspeiseleistung in Ihr Hausnetz ist jedoch weiterhin auf 800 Watt begrenzt. Angeschlossen werden kleinere Anlagen (bis 960 Watt Modulleistung) weiterhin einfach per Schuko-Stecker.

Wie umweltschonend sind solche Anlagen?

Der CO₂-Fußabdruck eines Solarmoduls ist bereits nach zwei bis drei Jahren Betrieb ausgeglichen, da der erzeugte Solarstrom die gleiche Menge an fossil erzeugtem Strom ersetzt.

Wo kann ich ein Balkonkraftwerk anbringen?

Sie können Ihr Balkonkraftwerk dort anbringen, wo es möglich ist: am Balkongitter, auf dem Flachdach, am Carport oder im Garten. Es gibt für fast jede Situation eine Lösung!

Was bringt mir ein Balkonkraftwerk? Lohnt sich die Anschaffung für mich?

Die Anschaffungskosten sind im Vergleich zu großen Dachanlagen gering. Zusätzliche Kosten für Solarteure oder Elektriker entfallen bei kleineren Modulen – bei größeren Sets (über 960 Watt) ist jedoch seit Dezember 2025 ein spezieller Energiestecker (z.B. Wieland-Stecker) durch eine Elektrofachkraft vorgeschrieben.

Ein Balkonkraftwerk kann bei einer Modulleistung von 2.000 Watt Peak (Wp) theoretisch bis zu 2.000 kWh im Jahr erzeugen. Die tatsächliche Ausbeute ist wetterabhängig. Der durchschnittliche Stromtarif liegt bei etwa 40 Cent pro kWh (Tendenz steigend).

800 W

Rechenbeispiel

  • Jahresertrag (geschätzt): ca. 800 kWh
  • Stromkostenersparnis pro Jahr: 800 kWh × 0,40 € = 320 €
  • Anschaffungskosten: ca. 1.100–1.300 €
  • Amortisationszeit: ca. 3–4 Jahre

Bei einer Garantie von 20 Jahren ergibt das eine Ersparnis von ca. 6.400 € – ein Gewinn von etwa 5.000 €.


Was muss ich beachten?

1.

Modulleistung: Die installierte Leistung der PV-Module darf laut EEG maximal 2.000 Watt betragen. Anlagen > 2.000 W gelten als richtige Solaranlagen, es bedarf eine Elektrofachkraft zur Installation.

2.

Einspeiseleistung: Die maximale Leistung des Wechselrichters ist auf 800 Watt begrenzt. Bedeutet es werden max. 800 W eingespeist.

3.

Stromzähler: Ihr Stromzähler sollte rücklaufsicher sein (moderne Ferraris-Zähler sind es). Ist er es nicht, muss er vom Netzbetreiber getauscht werden – dies ist jedoch kostenlos.

4.

Anschluss (wichtig!): Bei einer Modulleistung über 960 Watt (oft drei bis vier Module) ist seit Dezember 2025 der Anschluss durch eine Elektrofachkraft an einen Wieland-Stecker oder einen Festanschluss erforderlich. Bei einer Leistung bis 960 Watt (ein bis zwei Module) ist der einfache Schuko-Stecker weiterhin erlaubt

5.

Anmeldung: Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Bei Anlagen unter 2.000 Watt gilt hier ein vereinfachtes Verfahren.

6.

Vermieter & WEG: Seit dem Solarpaket I haben Mieter und Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf ein Balkonkraftwerk. Verbote sind nur noch in Ausnahmefällen möglich. Dieser Anspruch gilt jedoch nur bis zu einer Modulleistung von 2.000 Watt

Wallbox


Wallbox und Energiemanagement

exzellenter Symbiose!

Laden Sie Ihr Auto mit Ihrem eigenen Solarstrom. Senken Sie die Mobilitätskosten mit dem richtigen Energiemanagement. Egal ob als privater Haushalt, als Unternehmensstandort mit neuer E-Auto-Flotte oder als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit Parkgarage – wir helfen Ihnen bei der Planung und finden die maßgeschneiderte Lösung für Sie.

Die intelligente Kombination aus Photovoltaikanlage und Wallbox ist der Schlüssel zu kostengünstiger und nachhaltiger Mobilität. Mit einem modernen Energiemanagementsystem laden Sie Ihr Fahrzeug gezielt bei Solarüberschuss und steigern gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie.

Die Zukunft gehört dem bidirektionalen Laden: Ab Ende 2026 ermöglichen Systeme wie die BMW Wallbox Professional in Kombination mit einem kompatiblen Fahrzeug, die Energie aus dem Auto zurück ins Haus zu speisen – was die Autarkie weiter erhöht und die Stromkosten senkt .

Bundesförderung

„Laden im Mehrparteienhaus“

Dieses Programm fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit einem Fördervolumen von 500 Millionen Euro . Die Antragsfrist endet am 10. November 2026 (oder wenn die Mittel ausgeschöpft sind)

Zuschüsse pro Stellplatz:

  • Bis zu 1.300 € für reine Vorverkabelung (ohne installierte Wallbox) 
  • Bis zu 1.500 € für Vorverkabelung + Wallbox (bis 22 kW) 
  • Bis zu 2.000 € für Wallboxen mit bidirektionaler Ladefähigkeit (V2G/V2H) 

Voraussetzungen:

Mindestens 6 Stellplätze müssen elektrifiziert oder 20 % der Stellplätze vorverkabelt werden 

Der Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen (z. B. Ökostrom-Tarif oder eigene PV-Anlage) 

Antragsberechtigt sind WEGs, private Vermieter und KMU aus der Immobilienwirtschaft 

Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden 

Steuerliche Vorteile für Unternehmen

Neben den Förderprogrammen gibt es weitere attraktive steuerliche Regelungen:

Steuerfreies Laden für Mitarbeitende (gemäß § 3 Nr. 46 EStG): Kostenloses oder vergünstigtes Laden an betrieblichen Ladestationen ist bis Ende 2030 steuerfrei

Investitionsabzugsbetrag (gemäß § 7g EStG): Unternehmen können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen, zuzüglich einer Sonderabschreibung von bis zu 20 % im Anschaffungsjahr 

Absetzbarkeit von Betriebsausgaben: Kosten für Strom, Wartung und Versicherung der Ladeinfrastruktur können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden