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Wallbox

Die intelligente Kombination aus Photovoltaikanlage und Wallbox ist der Schlüssel zu kostengünstiger und nachhaltiger Mobilität.

Wallbox und Energiemanagement

exzellenter Symbiose!

Laden Sie Ihr Auto mit Ihrem eigenen Solarstrom. Senken Sie die Mobilitätskosten mit dem richtigen Energiemanagement. Egal ob als privater Haushalt, als Unternehmensstandort mit neuer E-Auto-Flotte oder als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit Parkgarage – wir helfen Ihnen bei der Planung und finden die maßgeschneiderte Lösung für Sie.

Die intelligente Kombination aus Photovoltaikanlage und Wallbox ist der Schlüssel zu kostengünstiger und nachhaltiger Mobilität. Mit einem modernen Energiemanagementsystem laden Sie Ihr Fahrzeug gezielt bei Solarüberschuss und steigern gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie.

Die Zukunft gehört dem bidirektionalen Laden: Ab Ende 2026 ermöglichen Systeme wie die BMW Wallbox Professional in Kombination mit einem kompatiblen Fahrzeug, die Energie aus dem Auto zurück ins Haus zu speisen – was die Autarkie weiter erhöht und die Stromkosten senkt .

Bundesförderung

„Laden im Mehrparteienhaus“

Dieses Programm fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit einem Fördervolumen von 500 Millionen Euro . Die Antragsfrist endet am 10. November 2026 (oder wenn die Mittel ausgeschöpft sind)

Zuschüsse pro Stellplatz:

  • Bis zu 1.300 € für reine Vorverkabelung (ohne installierte Wallbox) 
  • Bis zu 1.500 € für Vorverkabelung + Wallbox (bis 22 kW) 
  • Bis zu 2.000 € für Wallboxen mit bidirektionaler Ladefähigkeit (V2G/V2H) 

Voraussetzungen:

Mindestens 6 Stellplätze müssen elektrifiziert oder 20 % der Stellplätze vorverkabelt werden 

Der Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen (z. B. Ökostrom-Tarif oder eigene PV-Anlage) 

Antragsberechtigt sind WEGs, private Vermieter und KMU aus der Immobilienwirtschaft 

Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden 

Steuerliche Vorteile für Unternehmen

Neben den Förderprogrammen gibt es weitere attraktive steuerliche Regelungen:

Steuerfreies Laden für Mitarbeitende (gemäß § 3 Nr. 46 EStG): Kostenloses oder vergünstigtes Laden an betrieblichen Ladestationen ist bis Ende 2030 steuerfrei

Investitionsabzugsbetrag (gemäß § 7g EStG): Unternehmen können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen, zuzüglich einer Sonderabschreibung von bis zu 20 % im Anschaffungsjahr 

Absetzbarkeit von Betriebsausgaben: Kosten für Strom, Wartung und Versicherung der Ladeinfrastruktur können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden